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ab dem kommenden Montag, 19.04.2021 startet wieder die Schule im Wechselunterricht. Ihre Kinder besuchen an den gleichen Tagen die Schule, wie vor den Osterferien.
Die Schüler sind verpflichtet zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest unter Anleitung einer Lehrperson durchzuführen.
Unter dem folgendem Herstellerlink können Sie sich als Eltern über die Durchführung des Testes informieren.
Wir werden natürlich auch sehr ausführlich mit Ihren Kindern über die Selbsttests reden, sie informieren und alle Fragen der Kinder beantworten. Erst wenn alle Fragen der Kinder geklärt sind, führen wir gemeinsam mit Ihren Kindern die Selbsttestung durch.
Sollte bei der Auswertung des Testes ein positives Ergebnis bei einem Kind vorliegen muss dieses sofort von Ihnen von der Schule abgeholt werden. Das Kind darf an der Schule wieder teilnehmen, wenn die Eltern einen Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegen, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Schülerinnen und Schüler dürfen nur am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn deren Eltern mit der Selbsttestung einverstanden sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Kinder mit einem nicht mehr als 48 Stunden alten negativen Bescheid über eine Coronatestung in die Schule zu schicken. Dieser muss allerdings zweimal pro Woche vorgelegt werden.
Sollte einer Testung widersprochen werden und kein 48 Stunden alter Negativtest vorgelegt werden darf der Schüler oder die Schülerin das Schulgebäude nicht betreten. Auch besteht kein Anspruch auf individuellen Distanzunterricht.
Sollte Betreuungsbedarf bestehen, der in dieser Woche noch nicht angemeldet war, so bitten wir Sie, dies nachzureichen.
Wir freuen uns auf Ihre Kinder in der nächsten Woche!
Ihr Promi-Team
Schulstart nach den Osterferien (Update 09.04.2021)
Liebe Eltern,
Donnerstagabend erreichte uns die Information, dass die Woche vom 12.04. bis 16.04.2021 für alle Schüler und Schülerinnen im Distanzlernen startet.
Wie in gewohnter Form kann das Materialpaket für Ihr Kind am Montag, den 12.04.2021 in der Schule abgeholt werden. Die entsprechenden Abholzeiten entnehmen Sie bitte aus dem Elternbrief.
Notbetreuungen beantragen Sie bitte mit dem Ihnen zugeschickten Formular (auch im unteren Abschnitt auf der Homepage zu finden) und reichen Sie dieses bitte schnellstmöglich ein.
Wir wünschen Ihnen und uns die nötige Gelassenheit, mit dieser weiteren Herausforderung umzugehen.
Herr Bürgermeister Fuchs hat gestern entschieden, dass die Elternbeiträge für die OGS und die Übermittagsbetreuung für den Monat März erstattet werden. Gleiches gilt für das Essensgeld.
Sollte sich die Situation nach den Osterferien nicht ändern , werden auch im April keine Beiträge erhoben.
Ich bitte Sie, die Erziehungsberechtigten entsprechend zu unterrichten.
Hinweise zu Coronafällen in der Schule und Vorgehensweisen:
Sollte eine Person in der Schule Corona positiv getestet sein, dann geht die Schule wie folgt vor:
Wird in einer Klasse oder OGS-/ ÜMB- Gruppe ein Coronfall gemeldet, wird diese Person umgehend isoliert.
Unter Hinzunahme der Sitzpläne werden vom Gesundheitsamt und uns unmittelbar diejenigen Personen ermittelt, die sich möglicherweise infiziert haben könnten.
Hierbei legt das Gesundheitsamt folgenden Grundsatz fest: Nur Personen, die sich länger als 15 Minuten ohne Mund-Nasen-Bedeckung in unmittelbarer Nähe der /des Infizierten aufgehalten haben (etwa in der gleichen Tischgruppe), werden dem Gesundheitsamt unverzüglich gemeldet. Die Kinder verlassen die Schule ebenfalls unverzüglich und begeben sich in freiwillig häusliche Quarantäne.
Das Gesundheitsamt entscheidet über die Kinder, die sich in Isolation oder Quarantäne begeben müssen. Der Schule ist es ausdrücklich untersagt diese Entscheidung zu treffen.
Die Schul-, bzw. OGS-Leitung informiert alle Eltern der Kinder in der jeweiligen Klasse/ OGS-Gruppe.
Kinder, die sich nicht in Quarantäne befinden, nehmen am Unterricht teil.
Das Gesundheitsamt bitte alle darum Ruhe zu bewahren.
Sind Eltern der Meinung, dass die Ansteckungsgefahr bei ihrem Kind außergewöhnlich hoch gewesen ist, so nehmen sie Kontakt zu ihrem Kinderarzt auf. Dieser entscheidet, ob das Kind krankgeschrieben, abgestrichen wird oder ob das Kind die Schule weiterhin besuchen kann.
Treten im privaten Umfeld Coronafälle auf, so entscheiden die Eltern nach Rücksprache mit dem Kinderarzt, ob das Kind krankgeschrieben oder abgestrichen wird oder in freiwilliger Quarantäne zuhause bleibt.
Selbstverständlich informieren die Eltern die Schule in diesen Fällen unverzüglich!